Was genau ist ein Wahlarzt?

1. November 2016 Allgemein

Die angespannte Finanzsituation der Wiener Gebietskrankenkasse bleibt auch nach dem Zustandekommen des Wiener Kassenvertrages weiter ein hochaktuelles Thema. Es wird heftig weiter gespart, auch im Kassen-Vertragsbereich. Da in der Folge immer weniger Kassenverträge vergeben werden, gewinnt das System des „Wahlarztes“ an Bedeutung.
Was genau versteht man unter einem Wahlarzt? Die einfache Antwort: Ein Arzt der keine Verträge mit irgendeiner Krankenkasse hat, ist Wahlarzt für alle Kassen. Hat er zum Beispiel mit den so genannten „Kleinen Kassen“ (wie etwa SVA, BVA…) einen Vertrag, so ist er für alle übrigen Kassen (beispielsweise Wiener Gebietskrankenkasse) ein Wahlarzt.
Die Patienten von Wahlärzten sind Privatpatienten. Dies bedeutet aber keineswegs, dass die Behandlung deshalb automatisch teurer sein muss, sie muss zwar zunächst aus der eigenen Tasche bezahlt werden, die Kassen gewähren jedoch eine Kostenrückerstattung von 80% jenes Betrages, den ein Kassenarzt für dieselbe Leistung erhalten hätte. Das heißt, der Patient muss das Geld zwar „vorstrecken“, bekommt es dann aber zurück. Um die restlichen 20% „Selbstbehalt“ er kauft man sich Vorteile, wie zum Beispiel kürzere Wartezeiten, persönliche Betreuung und ausführlichere Beratung.